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AutorenbildNorbert Opfermann

Gericht zeigt dem Land die rote Karte

Aktualisiert: 14. Dez. 2021

Düsseldorf, 13. Dezember 2021. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Landesregierung eine deutliche Abfuhr erteilt. In einer Pressemeldung kritisiert das Gericht rigoros das Vorgehen der Landesregierung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit einer Vielzahl von Anhörungsrügen und etlichen Befangenheitsanträgen überzogen, nachdem das Gericht in Corona-Soforthilfeverfahren eine Kostenentscheidung zu Lasten des Landes getroffen hatte. Sämtlche Anhörungsrügen und 12 Befangenheitsanträge hat das Gericht jetzt zurückgewiesen. Diese waren von der Münsteraner Kanzlei Wolter Hoppenberg gestellt worden. Die Kanzlei wiederum war vom FDP-geführten Wirtschaftsminsterium beauftragt worden.


Hintergrund ist folgender: Im März 2020 verkündeten Bund und Länder eine schnelle, unbürokratische und nicht rückzahlbare Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmer. Am Verwaltungsgericht Düsseldorf haben etwa 200 Kläger, die 2020 Corona-Soforthilfen aus einem Programm des Landes NRW erhalten hatten, um Rechtsschutz gegen das Land NRW nachgesucht. Das Land NRW hatte die Rahmenbedingungen bezüglich der Verwendbarkeit der Hilfen auch für den Lebensunterhalt nachträglich rückwirkend geändert. Das Land schickte seit Juli 2020 per E-Mail mehrere Mitteilungen an die Soforthilfeempfänger zum so genannten „Rückmeldeverfahren“. Weder in den FAQ, noch im Antrag, auch nicht im Bewilligungsbescheid war ein solches digitales Rückmeldeverfahren überhaupt vereinbart. In fast jeder dieser Mails wurde versucht, die bisher getroffenen Vereinbarungen und Bedingungen (aus den FAQ), den Anträgen und sogar verbindliche Aussagen aus den Bewilligungsbescheiden zum Nachteil der Soforthilfeempfänger abzuändern. Dagegen klagten 200 Betroffene. Die überwiegende Zahl dieser Klagen ist nach Auffassung der zuständigen 20. Kammer des Gerichts wegen Besonderheiten in den Fallkonstellationen unzulässig. Denn das Gericht sah in den E-Mails noch keine Bescheide. Erst gegen einen formellen Bescheid könne geklagt werden. Auf entsprechende gerichtliche Hinweise haben mehr als 100 Kläger ihre Klagen zurückgenommen.


Wirtschaftsministerium beauftragte externe Kanzlei

Nach Erteilung der ersten Hinweise schaltete sich in diesen Verfahren die erwähnte Rechtsanwaltskanzlei aus Münster für das Land NRW ein. Diese verschickte an alle Kläger einen 40-seitigen Schriftsatz, der hauptsächlich die Pressemitteilungen des Landeswirtschaftsministeriums NRW zitiert, zusammen mit einer deftigen Zahlungsaufforderung. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dagegen entschieden, dass das Land die Kosten für die beauftragte Anwaltskanzlei selbst übernehmen muss. Die Landesregierung habe hier gegen das allgemeine Gebot der sparsamen Prozessführung verstoßen. Zur Begründung hat die Kammer angeführt, es habe der Einschaltung von Rechtsanwälten zunächst nicht bedurft; das Land habe abwarten können, ob es in den unzulässigen Verfahren noch zu einer streitigen Auseinandersetzung komme. Kostenentscheidungen sind nach der Verwaltungsgerichtsordnung unanfechtbar.


Befangenheitsanträge gegen die Richter scheitern

Dagegen hat das Land, vertreten durch seine Prozessbevollmächtigten in Münster, in sämtlichen Verfahren sogenannte Anhörungsrügen eingelegt. Mit solchen Anhörungsrügen kann geltend gemacht werden, das rechtliche Gehör sei verletzt worden. Nachdem sie mit diesen Rügen in einigen Verfahren erfolglos geblieben sind, haben die Rechtsanwälte die Berichterstatter der 20. Kammer darüber hinaus als befangen abgelehnt.


Nun sind diese Befangenheitsanträge durch die zuständigen Richter zurückgewiesen worden. Eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit sei kein geeignetes Mittel, sich gegen für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren. Es liege in der Natur der Sache, dass das Gericht mit einer Entscheidung nicht beiden Beteiligten Recht geben könne, heißt es in der Pressemeldung des Gerichts. Nach Zurückweisung dieser Anträge sind auch die Anhörungsrügen in den übrigen Verfahren abgelehnt worden. In der 20. Kammer warten etwa 150 Kläger darauf, dass ihre Klagen zu unterschiedlichen Arten von Coronahilfen in der Sache behandelt werden. "Diesen Verfahren möchten die Richter sich nun widmen", erklärt das Gericht.



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